Was sind Sektorengrenzen?
Patientinnen und Patienten kennen keine Sektoren, das Gesundheitssystem schon. Warum die Grenzen zwischen Praxis, Klinik, Reha und Pflege so hartnäckig sind, was sie kosten und warum Daten die unsichtbarste von ihnen ziehen.
„… die noch immer viel zu hohe Mauer zwischen ambulanter und stationärer Versorgung“
Sachverständigenrat Gesundheit 20181
Eine Mauer mitten durch die Versorgung
Wer krank ist, will gesund werden. Ob die Behandlung in einer Praxis, einer Klinik, einer Reha-Einrichtung oder zu Hause stattfindet, ist für Patientinnen und Patienten zweitrangig. Für das deutsche Gesundheitssystem ist es das nicht. Es ist in Sektoren organisiert: die ambulante Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die stationäre Versorgung in Krankenhäusern, dazu Rehabilitation, Pflege und der öffentliche Gesundheitsdienst.
Jeder Sektor folgt eigenen Regeln. Praxissitze plant die kassenärztliche Selbstverwaltung, Krankenhausbetten planen die Länder. Praxen rechnen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab ab, Kliniken nach Fallpauschalen. Reha und Pflege werden von anderen Trägern finanziert. Jeder Sektor dokumentiert in eigenen Systemen. So entstehen Grenzen, die niemand bewusst gezogen hat und die trotzdem jeden Behandlungsweg prägen.
Ein Patientenweg, fünf Zuständigkeiten
- Hausarztpraxis
- Überweisung, der Befund kommt per Fax zurück
- Facharztpraxis
- Kein zeitnaher Termin, der Weg führt über die Notaufnahme
- Krankenhaus
- Diagnostik wird wiederholt, der Entlassbrief folgt später
- Reha-Klinik
- Die Medikation wurde umgestellt, die Hausarztpraxis erfährt es spät
- Zuhause mit Pflegedienst
Was die Grenzen kosten
An jeder Grenze geht etwas verloren: Informationen, Zeit, manchmal Vertrauen. Befunde werden doppelt erhoben, Medikationspläne passen nicht zusammen, und nach der Entlassung weiß die Hausarztpraxis oft nicht, was in der Klinik geändert wurde. Der Gesetzgeber hat darauf mit einem verpflichtenden Entlassmanagement reagiert3, doch eine Pflicht zur Übergabe ersetzt keine gemeinsame Versorgung.
Wie groß der Effekt ist, zeigen die sogenannten ambulant-sensitiven Krankenhausfälle: Behandlungen im Krankenhaus, die sich bei guter ambulanter Versorgung oft vermeiden ließen. Eine Studie im Auftrag des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung zählte rund fünf Millionen solcher Fälle, 27 Prozent aller Krankenhausfälle. Mehr als 3,7 Millionen davon hielt sie bei optimal koordinierter Versorgung für vermeidbar2.
Die unsichtbare Grenze: Daten
Selbst wo Organisationen zusammenarbeiten wollen, scheitern sie oft an einer Grenze, die man nicht sieht: Ihre Systeme verstehen sich nicht. Im Vergleich von 17 Ländern landete Deutschland bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens 2018 auf Platz 164. Seitdem hat sich einiges bewegt. Die elektronische Patientenakte wird seit 2025 für alle gesetzlich Versicherten angelegt, sofern sie nicht widersprechen, und seit Oktober 2025 müssen Praxen sie nutzen5.
Eine Akte allein schafft aber noch keine Interoperabilität. Ein eingescannter Arztbrief in der ePA ist besser als ein Fax, aber er ist nicht maschinenlesbar. Interoperabel sind Systeme erst, wenn sie Daten nicht nur austauschen, sondern auch gleich verstehen. Das braucht gemeinsame technische Standards und eine gemeinsame Fachsprache. Für ihre Festlegung gibt es inzwischen ein gesetzlich geregeltes Verfahren6. Jedes neue Projekt, jede neue App, die eigene Datenformate erfindet, zieht die Grenze dagegen neu.
Warum gute Ansätze stecken bleiben
An Ideen fehlt es nicht. Der Sachverständigenrat hat schon 2018 eine sektorenübergreifende Planung und gleiche Preise für gleiche Leistungen vorgeschlagen, unabhängig davon, wo sie erbracht werden1,9. Mit den Hybrid-DRG gibt es seit 2024 einen ersten Schritt in diese Richtung7.
Und der Innovationsfonds hat seit 2016 mehr als 800 Projekte mit rund zwei Milliarden Euro gefördert, viele davon zu neuen, sektorenübergreifenden Versorgungsformen. Für die Hälfte der abgeschlossenen Versorgungsprojekte gab es jedoch keine Empfehlung zur Übernahme in die Regelversorgung, und auch bei den übrigen ist der Weg dorthin lang8. Modellprojekte enden, wenn die Förderung endet. Die Grenze bleibt.
Unser Ansatz: Versorgung vom Patientenweg her denken
Sektorengrenzen lassen sich nicht in einem Projekt abschaffen. Man kann aber Versorgung so gestalten, dass sie sie überbrückt. Dafür setzen wir auf vier Grundsätze:
- Vom Patientenweg her planen. Am Anfang steht nicht die Frage, welcher Sektor zuständig ist, sondern wo Menschen auf ihrem Weg verloren gehen.
- Übergänge gestalten. Jede Schnittstelle braucht jemanden, der für sie verantwortlich ist, und eine Information, die mitgeht.
- Interoperabel von Anfang an. Wir entwickeln nichts, das neue Datensilos schafft. Offene Standards sind für uns keine Kür, sondern Voraussetzung.
- Den Transfer mitplanen. Wer will, dass eine neue Versorgungsform bleibt, muss von Beginn an klären, wer sie dauerhaft trägt und welche Evidenz dafür nötig ist.
Unser GesundheitsKompass Freiburg setzt genau dort an: Er hilft Familien, den richtigen Weg durch das System zu finden, und verbindet die Angebote in der Region über Sektorengrenzen hinweg.
Quellen
- Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung. Gutachten 2018, Kurzfassung. PDF
- Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung. Studie zu ambulant-sensitiven Krankenhausfällen (Sundmacher et al.). Pressemitteilung, 27.10.2015. versorgungsatlas.de
- § 39 Abs. 1a SGB V – Entlassmanagement. gesetze-im-internet.de
- Bertelsmann Stiftung. #SmartHealthSystems – Digital-Health-Index, 2018. bertelsmann-stiftung.de
- Bundesregierung. Fragen und Antworten zur ePA für alle. bundesregierung.de
- § 385 SGB V – Bedarfsidentifizierung und -priorisierung, Spezifikation, Entwicklung und Festlegung von Standards. gesetze-im-internet.de
- § 115f SGB V – Spezielle sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRG). gesetze-im-internet.de
- AOK-Bundesverband. Innovationsfonds. Gesundheit und Gesellschaft 4/2026. aok.de
- Deutsches Ärzteblatt. Gesundheitswesen: Für eine Versorgung aus einer Hand. 2018. aerzteblatt.de